Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24.09.2026
§ 1 Vertragspartner und Anwendungsbereich
1. Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Otto Wagner GmbH & Co. KG, Alte Poststraße 17, 72250 Freudenstadt, Deutschland, nachfolgend „Wagner“ genannt, und der jeweilige Kunde.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die über den Online-Shop von Wagner geschlossen werden, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
3. Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Wagner ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Wagner dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
2. Der Kunde kann die gewünschten Waren zunächst in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
3. Mit Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
4. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde automatisch eine Bestelleingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt ausschließlich, dass die Bestellung bei Wagner eingegangen ist.
Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes und keine Bestellbestätigung dar. Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
5. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Wagner die Bestellung des Kunden durch eine gesonderte Bestellbestätigung per E-Mail annimmt.
6. Wagner ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Wird die Bestellung nicht durch Wagner bestätigt, kommt kein Kaufvertrag zustande.
7. Enthält eine Bestellbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung von Wagner Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler, bleiben die gesetzlichen Rechte, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, unberührt. Bereits erhaltene Zahlungen werden im Falle einer wirksamen Anfechtung unverzüglich erstattet.
§ 3 Vertragstext und technische Bestellmöglichkeiten
1. Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung mithilfe der im Online-Shop vorgesehenen technischen Mittel erkennen und korrigieren.
2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bestellvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
3. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Bestelleingangsbestätigung ist von der späteren Bestellbestätigung und damit der Vertragsannahme zu unterscheiden.
§ 4 Preise und Versandkosten
1. Die im Online-Shop angegebenen Preise sind gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Zusätzlich zum Warenpreis können Versand-, Verpackungs- und gegebenenfalls weitere ausdrücklich ausgewiesene Kosten anfallen. Die jeweils anfallenden Kosten werden dem Kunden spätestens vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.
3. Maßgeblich sind die Preise und Konditionen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung im Online-Shop angezeigt werden.
4. Bei Lieferungen in andere Länder können zusätzlich Steuern, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben entstehen, soweit diese nicht bereits durch Wagner erhoben werden. Diese sind vom Kunden zu tragen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellvorgang angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
2. Soweit bei der jeweiligen Zahlungsart nichts anderes angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag unmittelbar zur Zahlung fällig.
3. Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt die Lieferung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem von Wagner angegebenen Konto.
4. Geht eine vereinbarte Vorkasse nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bestellbestätigung ein, ist Wagner nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen können nach Prüfung und Freigabe durch Wagner gegen Rechnung erfolgen.
6. Bei Rechnungskauf gelten die in der Bestellbestätigung bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen. Zahlungen sind ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu leisten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich in voller Höhe zu entrichten. Vom Kunden oder dessen Zahlungsdienstleister verursachte Gebühren oder Bankkosten dürfen nicht zulasten von Wagner vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, soweit gesetzlich zulässig.
8. Bei Zahlungsarten, die über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
9. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Lieferung, Selbstbelieferung und höhere Gewalt
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferadresse, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die jeweils geltenden Lieferzeiten werden beim Artikel bzw. spätestens im Bestellprozess angegeben.
3. Sofern nicht alle bestellten Waren gleichzeitig verfügbar sind, ist Wagner zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Durch von Wagner veranlasste Teillieferungen entstehen Verbrauchern keine zusätzlichen Versandkosten.
4. Soweit Wagner für die Lieferung auf die Belieferung durch einen Vorlieferanten angewiesen ist und Wagner rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, steht die Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern Wagner die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
5. Wird Wagner ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und ist die bestellte Ware deshalb nicht verfügbar, wird Wagner den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet.
6. Wagner kann dem Kunden in diesem Fall eine hinsichtlich Qualität und Preis vergleichbare Ware anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
7. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Wagner nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder vergleichbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen, soweit das Leistungshindernis nur vorübergehend besteht.
8. Wagner wird den Kunden über erhebliche Lieferverzögerungen unverzüglich informieren.
9. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs, Rücktritt, Unmöglichkeit oder Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 7 Großgeräte- und Speditionsversand
1. Großgeräte, sperrige Waren und sonstige nicht paketversandfähige Waren können durch eine von Wagner beauftragte Spedition geliefert werden.
2. Die Spedition kann zur Abstimmung des Liefertermins Kontakt mit dem Kunden aufnehmen. Der Kunde hat deshalb eine erreichbare Telefonnummer anzugeben, soweit diese für die Lieferung erforderlich ist.
3. Soweit beim jeweiligen Angebot oder im Bestellprozess nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Speditionslieferung frei Bordsteinkante. Die Ware wird nicht in Gebäude, Wohnungen, Keller, Garagen oder sonstige Räumlichkeiten getragen.
4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse für das eingesetzte Lieferfahrzeug erreichbar ist und die Ware an der vorgesehenen Stelle entgegengenommen werden kann.
5. Besondere Leistungen wie Vertragen, Montage, Inbetriebnahme oder Lieferung an einen bestimmten Verwendungsort innerhalb eines Gebäudes sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Gefahrübergang und Transportschäden
1. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
2. Hat der Verbraucher einen Beförderer selbst beauftragt, ohne dass Wagner diesen Beförderer zuvor benannt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über.
4. Kunden werden gebeten, Waren mit offensichtlichen Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu beanstanden und Wagner hierüber zu informieren.
5. Die Versäumung einer solchen Beanstandung oder Mitteilung hat gegenüber Verbrauchern keine Auswirkungen auf deren gesetzliche Mängel- oder sonstige Rechte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher
1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Wagner.
Für Unternehmer
2. Gegenüber Unternehmern behält sich Wagner das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
4. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe der jeweiligen Forderung einschließlich Umsatzsteuer an Wagner ab. Wagner nimmt die Abtretung an.
5. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Wagner vertragsgemäß nachkommt.
6. Wagner ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Wagner nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7. Auf Verlangen von Wagner hat der Unternehmer Wagner die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierfür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8. Übersteigt der realisierbare Wert der Wagner zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, wird Wagner auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
9. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ohne Zustimmung von Wagner nicht zulässig.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist, zur Ausübung des Widerrufsrechts, zu den Rechtsfolgen sowie zu den gesetzlichen Ausnahmen ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.
§ 11 Mängelrechte und Gewährleistung
Verbraucher
1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
2. Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, Bedienung, Montage, Lagerung, Veränderungen oder sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen verursacht wurden, stellen keinen von Wagner zu vertretenden Sachmangel dar.
Maßgeblich sind hierbei insbesondere die gesetzlichen Anforderungen sowie die bestimmungsgemäße Verwendung und die vom Hersteller bereitgestellten Bedienungs-, Montage- und Sicherheitshinweise.
3. Etwaige Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Unternehmer
4. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
Der Unternehmer hat die gelieferte Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
5. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist.
Die Verkürzung gilt insbesondere nicht für Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, soweit hierfür gesetzlich längere Verjährungsfristen gelten.
6. Die Verkürzung gilt ferner nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie bei Schadensersatzansprüchen, für die Wagner nach § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbeschränkt haftet.
§ 12 Reparaturen, Kostenvoranschläge und Prüfkosten
1. Werden Waren aufgrund einer Mängelanzeige oder eines Reparaturauftrags an Wagner oder eine von Wagner beauftragte Vertragswerkstatt übersandt, wird geprüft, ob ein gesetzlicher Mängelhaftungsfall oder ein Garantiefall vorliegt.
2. Stellt sich heraus, dass kein von Wagner zu vertretender Sachmangel und kein einschlägiger Garantiefall vorliegt, können Kosten für Prüfung, Kostenvoranschlag, Transport oder Reparatur nur berechnet werden, soweit hierfür eine rechtliche oder vertragliche Grundlage besteht und der Kunde, soweit erforderlich, zuvor über die Kosten informiert wurde.
3. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 13 Haftung
1. Wagner haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Wagner, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Wagner auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung von Wagner für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Wagner anerkannt sind.
2. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung bleiben unberührt, soweit deren Einschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde insbesondere geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 15 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für sämtliche Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Freudenstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.